Infos

Zutritt und Aufenthalt

Eintritt ist ab 19.30 Uhr, Beginn der Filmvorführung ca. 21.30 Uhr.

Jeder Gast erhält einen desinfizierten Kopfhörer, der vor verlassen des Geländes abzugeben ist. Bei Verlust oder Beschädigung des Kopfhörer muss der Gast diesen ersetzen. (Kosten € 25,–)

Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültigem Ticket gestattet. Beim Verlassen des Geländes erlischt die Eintrittskarte.

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die jeweilige FSK für den Film ist zu beachten.

Das Betreten gesperrter Bereiche (z. B. Spielfeld, Technikzonen) ist untersagt.

Verhalten auf dem Gelände

Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Ruhestörung, aggressives Verhalten sowie Belästigung anderer Besucher führen zum sofortigen Verweis vom Gelände.

Mitgebrachte Gegenstände

Es herrscht absolutes Glasverbot auf der Sportstätte. Der Veranstalter behält sich vor, stichprobenartig Taschen zu kontrollieren.

Das Mitbringen von Dosen, Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt. Getränke und Speisen werden auf dem Veranstaltungsgelände angeboten.

Sitzkissen dürfen gerne mitgebracht werden.

Hygiene und Sauberkeit

Bitte entsorgen Sie Abfälle in die bereitgestellten Müllbehälter.

Toilettenanlagen stehen ausreichend zur Verfügung und sind sauber zu halten.

Sicherheit und Notfälle

Im Falle eines Notfalls (z. B. Unwetter, Brand) folgen Sie bitte umgehend den Anweisungen des Ordnungspersonals und nutzen Sie die ausgeschilderten Fluchtwege.

Bild- und Tonaufnahmen

Das Anfertigen von professionellen Film-, Foto- oder Tonaufnahmen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.

Es können zu Werbezwecken (Tageszeitung, Homepage) Fotos vom Veranstalter oder der örtlichen Presse angefertigt werden. Beim Betreten des Geländes erklärt man sich damit einverstanden abgelichtet zu werden.

Wetter und Programmänderungen

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bitte passen Sie Ihre Kleidung entsprechend an. Ein Teil der Sitzplätze ist überdacht.

Es besteht freie Platzwahl.

Das Mitbringen von Regenschirmen ist untersagt.

Bei Gefahr für Besucher (z. B. Sturm, Gewitter) kann die Veranstaltung ohne Erstattung des Eintrittspreises abgebrochen werden.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Eltern verpflichten sich, ihre Kinder zu beaufsichtigen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der COBRA Kulturzentrum gGmbH für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der Veranstaltung COBRA Jubiläumsfeier Open-Air Kino im August 2025 in der Walder Jahnkampfbahn Solingen

1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die AGB anerkannt.

2. Kartenverkauf: Der Kartenverkauf wird über die bekannten Ticketsysteme und Vorverkaufsstellen organisiert.

Der Kunde wird gebeten, die erhaltenen Karten sofort nach Erhalt zu prüfen, Reklamationen sind unverzüglich bei der betreffenden Vorverkaufsstelle anzubringen. Kartenrückgabe oder Umtausch von richtig ausgelieferten Tickets sind generell ausgeschlossen. Bei Verlust der Eintrittskarte kann nur dann Ersatz geleistet werden, wenn ein personenbezogener Zahlungsnachweis durch den Käufer erbracht werden kann.

3. Der Eintrittspreis ist wie folgt gestaffelt:

Normal € 12,–, ermäßigt für Kinder und Schüler bis 18 Jahre € 10,–.

Nur freitags: Familienticket (2 Erwachsene, 1 Kind) € 25,–. Weitere Tickets können zu den gängigen Eintrittspreisen dazu gekauft werden.

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur mit einer Aufsichtsperson an der Vorführung teilnehmen. Die jeweilige FSK ist für den Film zu beachten.

Alle VVK-Preise gelten zzgl. Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren, Versand etc.

Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich vorher anzumelden unter: Tel. 0212 331222.

Es besteht freie Platzwahl. Nur ein Teil der Sitzmöglichkeiten ist überdacht.

4. Bei Erwerb von Eintrittskarten über die jeweiligen Ticketsysteme sowie deren Vorverkaufsstellen gelten analog deren allgemeine Geschäftsbedingungen und Vorgaben dieser Vertragspartner.

5. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

6. Das Open-Air-Kino findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann. Wird die Veranstaltung vor Beginn oder während der Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen, angedrohter Terrorakte oder bei Gefahr für Leib und Lebender der Zuschauer oder Teilnehmer abgesagt, entsteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

Bei einer vorzeitigen Veranstaltungsabsage bis zu einer Woche vor dem Veranstaltungsdatum behält sich der Veranstalter folgende Leistungen vor: Eine von ihm zeitlich definierte Ersatzveranstaltung oder Rückzahlung des Eintrittspreises.

Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Versand- oder Bearbeitungsgebühren) werden in allen genannten Fällen nicht erstattet.

Informationen über den Veranstaltungsablauf werden ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bitte kommen Sie deshalb auf jeden Fall dorthin, auch bei ungünstiger Witterung.

7. Die COBRA behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren.

8. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen (wie Waffen etc.) ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen.

9. Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Zuwiderhandlung wird verfolgt. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Zuwiderhandlungen lösen Schadensersatzpflichten aus und können zum Ausschluss des Besuchers von weiteren Kinobesuchen führen.

10. Einzelne Programmpunkte werden von der COBRA Kulturzentrum gGmbH oder der örtlichen Presse dokumentiert. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Eintrittskarte mit der eventuellen Abbildung seiner Person einverstanden.

11. Die Kinofilme sind ausschließlich über Kopfhörer zu hören. Diese werden vom Veranstalter bereitgestellt. Bei Verlust oder Beschädigung eines Kopfhörers wird ein Betrag von € 25,– fällig. Dies ist an Ort und Stelle zu bezahlen.

12. Die COBRA haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

13. Dem von der COBRA autorisierten Veranstaltungspersonal ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Folge zu leisten.

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie aktuellen Hinweisen auf der offiziellen Homepage der COBRA.

14. Die COBRA verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Die COBRA darf die Daten nur zum Zweck der Information der Kunden verwenden (z.B. Zusendung von Veranstaltungsinformationen, Newslettern etc.).

15. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist Solingen.

Hausordnung

  1. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung.
  2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist jederzeit Folge zu leisten
  3. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Diese wird beim Eintritt entwertet.
  4. Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben kein Anspruch auf Eintritt zu dem Veranstaltungsgelände. Die Einschätzung und den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten,
  5. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt eine Durchsuchung der Taschen.

Es dürfen keine Getränke- und Speisen mit auf das Gelände gebracht werden. Das gleiche gilt für Glasbehälter oder gefährliche Gegenstände sowie Sitzmöglichkeiten, Tische etc. Sitzkissen oder Polster sind erlaubt. Abgenommene Gegenstände kommen in den Abgabecontainer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Gegenständen aus dem Abgabecontainer. Größere Gegenstände können nicht abgegeben werden. Der Veranstalter bzw. der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Gelände Besucher bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.

  • Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
  • Das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt.
  • Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülltonnen und Container zu entsorgen. Zigarettenkippen sind in den vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
  • Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. Verstößt ein Besucher gegen diese Vorgabe, kann er vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
  • Mutwillige Beschädigung jeglicher Gegenstände und Einrichtungen ist untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
  • Das Betreten gesperrter Bereiche, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Müllcontainer etc. auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
  • Kinder müssen zwingend von ihren Eltern oder einer Aufsichtsperson beaufsichtigt werden.
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